2024
Ein Ja mit vielen Mitspielern: Die Förderzusage
Wie eine Ordensgemeinschaft öffentliche Förderung erschließt, ohne ihre
Selbstbestimmung zu verlieren.
Im Herbst 2024 kam der Bescheid. Das Vorhaben der Abtei wurde in das Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ aufgenommen – rund 3,3 Millionen Euro, Laufzeit bis 2028.
Was die Förderung möglich macht
Konkret eröffnet die Förderung zwei Dinge: die bauliche Ertüchtigung des künftigen Klausurbereichs im Erd- und ersten Obergeschoss – und die daraus resultierende Erarbeitung eines Konzepts für die künftige Nutzung des gesamten Gebäudebestands. Daneben wurden früh sichtbare Schritte angegangen: die Sanierung der Kreuzgangfenster, der Einbau eines Aufzugs, die Sanierung der Kirchendächer in zwei Bauabschnitten.
Geschenkte Möglichkeit
Bauherrin bleibt die Vereinigung der Benediktinerinnen selbst – doch antragstellend ist die Stadt Rüdesheim, über die die Mittel laufen. Für baufachliche Fragen ist die Oberfinanzdirektion Hessen zuständig, für das Programm das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). Die Prozesssteuerung liegt beim Zukunftsteam der Abtei; seit 2026 begleitet durch das Büro ProjektStadt
Die Abtei ist Herrin ihres Hauses – und steht mit vielen kreativen Menschen im Austausch.
Struktur annehmen, um die Vision zu bewahren
Warum lässt sich eine Gemeinschaft, auf dieses Geflecht mit vielen Akteuren ein? Weil es der Weg ist, der zur eigenen Linie passt. Schon früh hatte die Abtei einen klassischen Investor mit Renditeerwartung ausgeschlossen. Ein Städtebau-Programm ermöglicht öffentliche Mittel für ein öffentliches Gut – das baukulturelle Erbe –, ohne dass jemand Anteile am Kloster erwirbt.
Was sich verändert hat
Mit der Zusage wechselte der Prozess vom selbst getragenen Nachdenken in ein Co-gesteuertes Verfahren – mit Ressourcen, aber auch mit Verpflichtungen. Die Gemeinschaft musste lernen, ihre Zukunftsüberlegungen in der Sprache von Programmen, Fristen und Zuständigkeiten zu führen, ohne Inhalte zu verlieren.
Übertragbare Frage
Wie bewahrt eine Gemeinschaft ihre Ideen und Werte, wenn eine Förderung „Mitspielende“ – Kommune, Land, Bund, Fachbehörden – an den Tisch holt?
Quellen · Förderpräsentation NPS/BBSR; Bedarfszusammenstellung (März 2026). Förderbetrag im Quelldokument als „3,3 Mio.“ angegeben.
