Wenn aus einem Wunsch ein Vorhaben wird

2024 bekam der Traum ein Datum: Aufnahme in ein Bundesförderprogramm, rund 3,3 Millionen Euro, Laufzeit bis 2028. Von einem Tag auf den anderen gab es einen Zeitplan – und Menschen von außen, die mitentscheiden.

Ein Ja mit vielen Mitspielern: Die Förderzusage

Bauherrin bleibt die Gemeinschaft, antragstellend ist die Stadt, zuständig sind Oberfinanzdirektion und Bundesinstitut. Wie behält man die Urheberschaft an der eigenen Zukunft, wenn so viele mitentscheiden?